Hundesteuer

Für jeden Hund ist jährlich eine Hundesteuer zu zahlen.

AMICUS – die Hundedatenbank für die Schweiz

Im Rahmen einer Private-Public-Partnership betreibt die Identitas AG seit dem 1. Januar 2016 die Hundedatenbank AMICUS. Die Hundedaten und die Adressdaten der Hundehalter wurden per
31. Dezember 2015 von ANIS in AMICUS übernommen.

Rechtliche Grundlagen

Kennzeichnung des Hundes

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (Art. 16 Abs. 1 TSV).

Registrierung des Hundes

Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Identitas AG in einer zentralen Datenbank (AMICUS) erfasst. Sie sind im AMICUS von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von diesen registriert (Art. 7c HundeV).

Meldepflichten des Tierhalters

Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgeben oder übernehmen, müssen die Adress- und Halteränderung innerhalb von zehn Tagen der Betreiberin der Datenbank melden (Art. 17 d Abs. 1 TSV).

Weitere Informationen

Auf der Website von AMICUS sowie des Veterinärdienstes werden Ihnen alle wichtigen Fragen beantwortet.

Erstinformationen

Sie sind neu Hundehalter oder Hundehalterin. Was müssen Sie tun?

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich als Hundehalter auf Amicus registrieren. Dazu melden Sie sich persönlich beim Steueramt Dagmersellen. Mitzubringen sind das Impfbüchlein des Hundes und ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis).

Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei AMICUS einloggen.

Während der Büro-Öffnungszeiten hilft Ihnen der Helpdesk von AMICUS unter 0848 777 100 gerne weiter.

Obligatorische Hundeausbildung ab 1. Januar 2023

Im Sinne einer obligatorischen Hundeausbildung muss das Nationale Hundehalter Brevet (NHB) erlangt werden. Dieses Brevet muss innert 18 Monaten nach dem Erwerb des jeweiligen Hundes absolviert werden. Das NHB kann frühestens mit einem Hund im Alter von 12 Monaten gemacht werden. Um das NHB zu erlangen, werden im Rahmen geeigneter Kurse den Hundehalterinnen und Hundehaltern Grundkenntnisse vermittelt, die wichtig sind für einen sicheren Umgang mit dem Hund in unterschiedlichen Situationen und im öffentlichen Raum. Damit kann Verstössen gegen den Tierschutz und Gefährdungen von Menschen und Tieren vorgebeugt werden. Hundehalter und Hundehalterinnen, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnungsänderung gekauft haben, sind nicht verpflichtet, das NHB zu absolvieren.

Wen betrifft es:

  • Ersthundehalterinnen und –halter
  • Halterinnen und Halter, die einen Hund aus dem Ausland einführen

Weitere Informationen zum Nationalen Hundehalter Brevet NHB finden Sie unter www-nhb.bpc.dog

Kontakte

Registrierung, Umzug oder Wegzug

Bei Fragen zu Registrierung, Umzug oder Wegzug, kontaktieren Sie bitte das Steueramt Dagmersellen.

Kontakt
Steueramt Dagmersellen (Hundesteuer)
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
aHVuZGVzdGV1ZXJAZGFnbWVyc2VsbGVuLmNo

Bezahlung der Hundesteuerrechnung

Bei Fragen zur Bezahlung der Hundesteuerrechnung, kontaktieren Sie bitte die Finanzverwaltung Dagmersellen.

Kontakt
Finanzverwaltung Dagmersellen
Gemeindehausweg 1
Postfach
6252 Dagmersellen
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